Teilnahmebedingungen
Damit die Wiesn für alle ein gutes Fest wird, gelten für den Besuch des Oktoberfest Oldenburg im Festzelt am famila Einkaufsland Wechloy die folgenden Bedingungen und die Hausordnung des Veranstalters.
Wichtig für den Ticketkauf: Tickets, Tischreservierungen und Wiesenboxen werden über unseren Partner ticket.io verkauft. Für den Kaufvorgang selbst – Zahlung, Ticketversand, Widerruf und Storno – gelten die im Ticketshop ausgewiesenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ticket.io. Die Bedingungen auf dieser Seite regeln den Besuch der Veranstaltung.
1. Veranstalter
Veranstalter ist die Otto Kühling GmbH, Kopernikusstraße 2–4, 49377 Vechta. Das Fest wird präsentiert vom famila Einkaufsland Wechloy, in Zusammenarbeit mit der Ols Brauerei aus Oldenburg. Der Veranstalter übt im gesamten Veranstaltungsbereich einschließlich Festzelt, Biergarten und Terrasse das Hausrecht aus.
2. Einlass und Altersgrenze
- Der Einlass ist erst ab 18 Jahren gestattet. Bitte führt einen amtlichen Lichtbildausweis mit – wir kontrollieren am Eingang.
- Der Einlass erfolgt nur mit einem gültigen Ticket für den jeweiligen Festtag.
- Der Veranstalter kann Einlasskontrollen einschließlich Taschenkontrollen durchführen.
- Bei erkennbar starker Alkoholisierung, aggressivem Verhalten oder fehlendem Ausweis kann der Einlass ohne Erstattung des Ticketpreises verweigert werden.
- Ein Anspruch auf Einlass besteht nicht mehr, sobald die zulässige Kapazität erreicht ist.
3. Tickets
- Ein Ticket gilt für einen Festtag (Freitag, 30.10.2026 oder Samstag, 31.10.2026) und berechtigt zum einmaligen Eintritt.
- Tickets sind bei Verlust nicht ersetzbar. Bitte behandelt Tickets und QR-Codes wie Bargeld und gebt sie nicht öffentlich weiter.
- Eine Rücknahme oder ein Umtausch gekaufter Tickets ist ausgeschlossen, soweit nicht die AGB von ticket.io oder gesetzliche Regelungen etwas anderes vorsehen.
- Der gewerbliche Weiterverkauf sowie der Verkauf über dem aufgedruckten Preis sind nicht gestattet.
- Restkarten sind – solange verfügbar – an der Abendkasse erhältlich.
4. Tischreservierungen und Wiesenboxen
- Reservierte Tische und Wiesenboxen sind namentlich zugeordnet und gelten für die im Ticket angegebene Personenzahl.
- Reservierte Plätze werden bis 60 Minuten nach Einlassbeginn freigehalten. Danach kann der Veranstalter nicht besetzte Plätze anderweitig vergeben; ein Anspruch auf Erstattung entsteht dadurch nicht.
- Die im Tischplan dargestellte Aufteilung ist schematisch. Der Veranstalter kann Tische aus organisatorischen oder sicherheitstechnischen Gründen verlegen und stellt dabei eine gleichwertige Platzierung sicher.
- Im nicht reservierten Bereich gilt freie Platzwahl; ein Sitzplatz kann dort nicht garantiert werden.
5. Verbotene Gegenstände
Nicht in den Veranstaltungsbereich mitgebracht werden dürfen insbesondere:
- Waffen jeder Art und gefährliche Gegenstände
- Glasbehälter, Dosen und Flaschen
- Pyrotechnik, Feuerwerk, Fackeln und Bengalos
- eigene Speisen und Getränke
- Betäubungsmittel
- Tiere (ausgenommen Assistenzhunde)
- Sperrige Gegenstände, Rucksäcke und Taschen über DIN-A4-Größe
6. Verhalten im Festzelt
- Den Anweisungen des Ordnungs- und Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
- Das Betreten von Tischen, Bänken, Bühnen- und Technikbereichen sowie das Klettern an Konstruktionen ist untersagt.
- Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten.
- Bei Verstößen, Belästigung anderer Gäste oder Sachbeschädigung kann der Veranstalter von seinem Hausrecht Gebrauch machen und einen Platzverweis ohne Erstattung des Ticketpreises erteilen.
7. Jugendschutz, Alkohol und Rauchen
Die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes werden eingehalten. Alkohol wird nicht an erkennbar Betrunkene ausgegeben. Im Festzelt gilt entsprechend dem Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetz ein Rauchverbot; das Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Außenbereichen gestattet.
8. Bild- und Filmaufnahmen
Während der Veranstaltung werden durch den Veranstalter und beauftragte Dritte Foto-, Film- und Tonaufnahmen für die Dokumentation und die Bewerbung künftiger Veranstaltungen erstellt. Als Gast der Veranstaltung können Sie auf diesen Aufnahmen zu sehen sein. Grundlage hierfür ist unser berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Verbindung mit § 23 Kunsturhebergesetz (Aufnahmen von Versammlungen und ähnlichen Vorgängen). Wenn Sie einer Veröffentlichung widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte vor Ort an das Personal oder schreiben Sie an kontakt@otto-kuehling.de. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
9. Bezahlung vor Ort
Im Festzelt kann mit Bargeld und EC-Karte bezahlt werden. Für einzelne Ausgabestellen können abweichende Zahlungsarten gelten.
10. Garderobe und Haftung
Für mitgebrachte Gegenstände haftet jeder Gast selbst. Die Haftung des Veranstalters für an der Garderobe abgegebene Gegenstände richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den an der Garderobe ausgehängten Bedingungen. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
11. Programmänderungen, Absage und höhere Gewalt
Änderungen des Programms, der Besetzung, der Einlass- und Endzeiten bleiben vorbehalten und begründen keinen Anspruch auf Erstattung. Muss die Veranstaltung aus Gründen abgesagt oder abgebrochen werden, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat – etwa aufgrund behördlicher Anordnung, Unwetter oder höherer Gewalt –, richtet sich eine mögliche Erstattung nach den gesetzlichen Vorschriften und den Bedingungen von ticket.io. Weitergehende Kosten (z. B. Anreise oder Übernachtung) werden nicht erstattet.
12. Barrierefreiheit
Das Festzelt ist ebenerdig zugänglich. Wenn Sie Unterstützung benötigen oder mit einer Begleitperson anreisen, melden Sie sich gerne vorab unter kontakt@otto-kuehling.de – wir finden einen passenden Platz. Die Empore mit den Wiesenboxen ist nur über eine Treppe erreichbar.
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